Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.12.2014 - 19 C 14.442, 19 C 14.445   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,41375
VGH Bayern, 09.12.2014 - 19 C 14.442, 19 C 14.445 (https://dejure.org/2014,41375)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2014 - 19 C 14.442, 19 C 14.445 (https://dejure.org/2014,41375)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 19 C 14.442, 19 C 14.445 (https://dejure.org/2014,41375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,41375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufenthaltsbeschränkung; Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung des Aufenthalts eines Ausländers auf ein bestimmtes Gemeindegebiet aus Sicherheitsgründen bzgl. Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsbeschränkung; Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • rechtsportal.de

    Beschränkung des Aufenthalts eines Ausländers auf ein bestimmtes Gemeindegebiet aus Sicherheitsgründen bzgl. Teilnahme an einem Gerichtstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 12.02.1996 - 8 C 96.216
    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 19 C 14.442
    Demnach ist die Verhängung von Ersatzzwangshaft nur zulässig, wenn eine zuvor mögliche und nicht offenkundig wirkungslose Anwendung unmittelbaren Zwangs versucht wurde (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.1996 - 8 C 96.216 - BayVBl 1996, 600).
  • VGH Bayern, 09.12.2014 - 19 C 14.445

    Beschränkung des Aufenthalts eines Ausländers auf ein bestimmtes Gemeindegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2014 - 19 C 14.442
    Der Beklagte hat das angedrohte Zwangsgeld für fällig erklärt (RN 9 K 13.194/19 C 14.445) und dem Kläger mit Bescheid vom 1. Februar 2013 ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro angedroht (RN 9 K 13.196/19 C 14.442), weil der Kläger nach der Teilnahme an einem Termin vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen die Aufenthaltsbeschränkung verstoßen habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht